Anerkenung der Gemeinnützigkeit

Veröffentlicht am 01.02.09 um 00:00 Uhr

Finanzamt Münster erkennt Gemeinnützigkeit bis zum 30.06.2010 an

Nachdem bereits auf der letzten Mitgliederversammlung die Satzung des M&A Alumni Deutschland e.V. abgeändert und damit der Weg zur Anerkennung als gemeinnützigem Verein im Sinne der §§ 51 ff. AO geebnet wurde, hat das Finanzamt Münster rückwirkend zum 01.01.2009 eine bis zum 30.06.2010 gültige vorläufige Gemeinnützigkeitsbescheinigung ausgestellt. Der Verein kann damit auch weiterhin konsequent der Förderung seiner Satzungsziele nachgehen.