Mitgliedschaft

Der Verein besteht nach § 4 der Satzung aus:

(1) Geborenen Mitgliedern
Ordentliche Mitglieder sind Absolventen des M&A-Studiengangs, ehemalige und immatrikulierte Studenten des M&A-Studiengangs, Professoren, Lehrbeauftragte und sonstige Mitarbeiter der Universität Münster, die im Rahmen des M&A-Studiengangs tätig sind oder waren.

Geborene Mitglieder nach § 4 Abs. 2 lit. a zahlen einen Mitgliedbeitrag von 5 Euro pro Monat (halbjährliche Abbuchung), wobei die Mitgliedschaft im ersten Jahr kostenlos ist.

(2) Gekorenen Mitgliedern
Gekorene Mitglieder sind natürliche Personen, welche die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 2 lit. a der Satzung nicht erfüllen.

Gekorene Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr in Höhe von Euro 1.534,00 und einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von Euro 1.023,00 zu entrichten. Darüber hinaus können ihnen Investitionsumlagen in Höhe von Euro 5.000,00 alle zehn Jahre auferlegt werden.

(3) Fördernden Mitgliedern
Fördernde Mitglieder sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Institutionen oder Körperschaften und sonstige natürliche und juristische Personen. Sie fördern die Ziele und Aufgaben des Vereins, ohne selbst Mitglied im Sinne des § 4 Abs. 1 der Satzung zu sein.

Fördernde Mitglieder zahlen einen Mitgliedbeitrag von mindestens 200,00 Euro pro Jahr.

(4) Ehrenmitgliedern
Zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit können auf Vorschlag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung durch Beschluss der Mitgliederversammlung einzelne Personen ernannt werden, die sich um die Belange des Vereins besonders verdient gemacht haben.

Ehrenmitglieder nach § 4 Abs. 2 lit. d der Satzung zahlen keinen Mitgliedbeitrag und genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.